1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden für Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungsteilnahmen („AGB“) gelten für alle Besucher und sonstigen Teilnehmer (jeweils „Besucher“), die ein Event oder eine Veranstaltung besuchen, dass von der Serrala Group GmbH („Serrala“) ausgerichtet wird. Die AGB werden Bestandteil eines zwischen Serrala und dem Besucher geschlossenen Vertrages, wenn der Besucher eine Einladung annimmt, die auf diese AGB verweisen, oder sich für eine Veranstaltung von Serrala anmeldet. Diese AGB gelten nicht für Sponsoren, für die gesonderte AGB Anwendung finden.

1.2 Diese AGB gelten auch für zukünftige Veranstaltungen von Serrala, an denen des Besuchers teilnimmt.

2. Veranstaltungseinladung

2.1 Serrala teilt dem Besucher das Datum und die Urzeit, sowie den Ort mit, an denen die Veranstaltung stattfindet. Die Teilnahme ist nur gestattet, wenn der Besucher ausdrücklich eingeladen wurde. Die Teilnahme von Veranstaltungen der Serrala unter diesen AGB erfolgt für den Besucher unentgeltlich.

2.2 Die von Serrala ausgesprochenen Einladungen richten sich nur an die in der Einladung adressiere Person, sofern dem Besucher nicht ausdrücklich erlaubt wird weitere Personen mitzubringen. Die Einladung ist personengebunden und nicht übertragbar.

2.3 Serrala ist berechtigt die Einladung jederzeit, und auch ohne Angabe von Gründen wieder zu entziehen, oder die Veranstaltung vollständig abzusagen oder in veränderter Form oder zu einem anderen Datum auszurichten. Serrala wird versuchen den Besucher über wesentliche Änderungen frühzeitig zu informieren.

2.4 Dem Besucher stehen im Fall einer Änderung oder Absage keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu.

2.5 Serrala stellt dem Besucher auf Nachfrage Kongressunterlagen zur Verfügung. Serrala haftet nicht für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.

3. Veranstaltungsregeln

3.1 Auf den von Serrala genutzten Veranstaltungsflächen steht Serrala gegenüber dem Besucher das Hausrecht zu. Der Besucher ist verpflichtet die geltende Hausordnung zu beachten.

3.2 Der Besucher muss die Veranstaltung durch den ausgewiesenen Einlass betreten, und muss dabei in der Lage sein sich auszuweisen und seine Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Der Besucher darf sich nur auf den ausgewiesenen Veranstaltungsflächen bewegen.

3.3 Der Besucher ist verpflichtet allen Sicherheitsanweisungen von Serrala Folge zu leisten

4. Verpflegung

4.1 Der Besucher hat keinen Anspruch auf Verpflegung auf der Veranstaltung, selbst wenn Serrala in der Veranstaltungsankündigung eine solche angekündigt hat.

4.2 Sofern Serrala Speisen und Getränke serviert, so konsumiert der Besucher diese auf eigene Gefahr. Der Besucher ist selbst dafür verantwortlich, sich über mögliche Allergene und Unverträglichkeiten zu informieren.

5. Vertraulichkeit und Rechtevorbehalt

5.1 Sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, darf der Besucher auf der Veranstaltung keine Fotos, Video- oder Tonaufnahmen machen.

5.2 Serrala stehen die Urheberrechte und sonstigen Nutzungsrechte an den Kongressunterlagen, sowie an allen Präsentationen zu, die auf der Veranstaltung gezeigt werden. Jede Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Serrala.

6. Mediennutzung

6.1 Dem Besucher ist bewusst, dass durch Serrala oder im Auftrag von Serrala auf der Veranstaltung Fotos, Video- oder Tonaufnahmen gemacht und veröffentlicht werden können. Serrala nutzt diese Aufnahmen in verarbeiteter und unverarbeiteter Form, für Werbe- und Informationszwecke. Dem Besucher ist bewusst, dass auf oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung auch Fotos, Video- oder Tonaufnahmen von ihm gemacht werden können. Hiermit ist der Besucher einverstanden.

6.2 Sofern der Besucher nicht möchte, dass bei der Veranstaltung Fotos, Video- oder Tonaufnahmen von ihm gemacht oder veröffentlicht werden, so kann er Serrala hierauf rechtzeitig hinweisen oder Serrala auf summit@serrala.com  kontaktieren. Serrala wird dann sicherstellen, dass der Besucher auf den von Serrala verbreiteten Medien nicht erkennbar ist.

6. Haftung

6.1 In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet Serrala Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:

(a) Serrala haftet bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit, nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.

(b) in anderen als den unter Ziffer 6.1(a) genannten Fällen ist die Haftung von Serrala für Schäden des Besuchers ausgeschlossen.

6.2 Für alle Ansprüche gegen Serrala auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein.

6.3 Die Haftungsbegrenzungen und Verjährungsregelungen gemäß Ziffer 6.1 und Ziffer 6.2 gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; sie gelten ebenso nicht, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Änderungen dieser AGB

7.1 Serrala ist berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern. Die Zustimmung zur Änderung der AGB gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderungsmitteilung, die die geänderten AGB in Textform enthält, nicht binnen vier Wochen nach ihrem Zugang widerspricht.

7.2 Serrala wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinweisen. Serrala ist zu Änderungen nur berechtigt, (i) um auf eine Gesetzesänderung zu reagieren, (ii) um eine Regelung in diesen AGB durch eine im Wesentlichen gleichartige zu ersetzen, wenn höchstrichterliche Rechtsprechung die vorherige Regelung für unwirksam erklärt hat, (iii) die ausschließlich zugunsten des Kunden wirken, oder (iv) die im Hinblick auf das Verhältnis der Parteien und den Umstand, dass der Besucher an den Veranstaltungen unentgeltlich teilnimmt, angemessen sind.

8. Datenverarbeitung für eigene Zwecke

8.1 Kontaktinformationen sind geschäftsbezogene Kontaktinformationen, die Serrala vom Besucher zugänglich gemacht werden; dazu gehören u. a. Namen, Berufsbezeichnungen, Geschäftsadressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Mitarbeitern und Vertragspartnern des Besuchers.

8.2 Kontaktinformationen müssen zum Zwecke der Durchführung und Förderung der Veranstaltung, sowie der damit verbundenen Geschäfte von Serrala zugäng­lich gemacht und durch diese verarbeitet und genutzt werden. Serrala wird in diesem Zusammenhang sämtliche Kontaktinformationen im Rahmen der anwendbaren Vorschriften zum Datenschutz und zur elektronischen Kommunikation im Rahmen des Verwendungszwecks verarbeiten und nutzen.

8.3 Der Besucher gestattet bis auf Widerruf, dass Serrala die von ihm angegebenen Telefonnummern und E-Mail-Adressen nutzt, um mit dem Bescher zu gewerblichen Zwecken in Kontakt zu treten.

9. Gerichtstand, Anwendbares Recht

9.1 Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und der Veranstaltung ist Hamburg.

9.2 Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG).

9.3 Änderungen, Ergänzungen oder eine Aufhebung einer vertraglichen Vereinbarung, in die diese AGB einbezogen wurden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

9.4 Sollte eine vertragliche Bestimmung unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

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